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Kopfschmerzen direkt nach einem Verkehrsunfall sind in Versicherungsfällen grundsätzlich unfallbedingt. Das geht aus einem in der Zeitschrift «OLG- Report» veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine unfallunabhängige Ursache haben könnten. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können (Az.: 4 U 501/03-6/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Unfallopfers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers statt. Der Kläger hatte bei dem Unfall erhebliche Kopfverletzungen erlitten, der Unfallverursacher verstarb an den Unfallfolgen. In der Folgezeit stellten sich beim Kläger chronische Kopfschmerzen ein. Bei der Berechnung des Schadensersatzes wollte die Versicherung diese Schmerzen allerdings nicht berücksichtigen, da sie nach ihrer Auffassung Folgen eines sonstigen körperlichen Leidens des Klägers seien. Ein Sachverständiger hatte dies in einem Gutachten nicht ausschließen wollen.
Das OLG folgte dieser Argumentation nicht. Auch die Richter wollten zwar nicht völlig ausschließen, dass die Kopfschmerzen nicht unfallbedingt seien. Bei Unfällen mit Kopfverletzungen spreche jedoch die Vermutung für einen Zusammenhang. Dies reiche grundsätzlich als Nachweis aus, es sei denn, die Versicherung könnte das Gegenteil belegen.


