- 1: Patienten-Informationen.
- 2: Patienten-Service.
- 2.1: Der Praxis-Tipp.
- 2.2: Schmerz-Hotline.
- 2.3: Aktiv gegen Schmerzen.
- 2.4: Häufige Fragen.
- 2.5: Broschüren und Bücher.
- 2.6: Kopfschmerz-Test.
- 2.7: Kopfschmerztagebücher.
- 2.8: Opioide auf Reisen.
- 2.8.1: Wie wirken Opioide? .
- 2.9: Schmerzkalender.
- 2.10: Newsletter-Abo.
- 3: Patienten-Forum.
- 4: Journalisten.
- 5: Aktuelles.
- 6: Schmerz in Zahlen.
- 7: Kopfschmerzwoche 2009.
- 8: Rückentag 2010.
- 9: Adressen & Links.
- 10: Gewinnspiel.
- 11: Schmerz-Podcast.
Hier können Sie die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärtzlichen Behandlung" direkt als
pdf-Datei ausdrucken.
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Für Schmerzpatienten ist ein Tapetenwechsel besonders wichtig. Die Distanz zum Alltag, die Schönheit der Natur und der Kontakt mit anderen Menschen wirken sich positiv auf ihre Psyche und das körperliche Wohlbefinden aus. Wer auf spezielle Medikamente angewiesen ist, sollte aber vor einer Reise unbedingt klären, ob und in welcher Darreichungsform diese Arzneimittel am Urlaubsort verfügbar sind.
Da sowohl die Qualität als auch die Dosierung in anderen Nationen von den in Deutschland gewohnten Medikamenten abweichen kann, ist es eventuell erforderlich, eine ausreichende Menge für den Urlaub mitzunehmen. Um behördliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Reisewillige frühzeitig klären, ob für die benötigten Medikamente im jeweiligen Urlaubsland eine Einfuhrbeschränkung besteht.
Für Patienten, die innerhalb Deutschlands oder in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens1 (siehe unten) reisen, gilt: Bei einem Urlaub bis zu 30 Tagen kann der Patient sämtliche Medikamente mitnehmen. Das betrifft auch starke Schmerzmittel wie Opioide, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Um die medizinische Notwendigkeit der Opioideinnahme zu dokumentieren, ist hierzu allerdings eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Darauf sind die Adresse des behandelten Arztes, wichtige Daten des Patienten und alles Wissenswerte über das Arzneimittel wie Handelsbezeichnung, Wirkstoffangabe, Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration und Reichdauer der Verschreibung aufgeführt. Das Formular ist bei der
Bundesopiumstelle in Bonn erhältlich, wird vom Arzt ausgefüllt und muss von der
obersten Landesgesundheitsbehörde (meist vom örtlichen Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Sie können sich das benötigte Formular aber auch direkt hier als
PDF-Datei herunterladen.
Bei Reisen außerhalb des Geltungsbereiches des Schengener Abkommens sollte eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitgenommen werden. Diese sollte Angaben über die Einzel- und die Tagesdosis der Medikamente sowie die Dauer der Reise enthalten. Ein Muster für die Bescheinigung gibt es
hier zum Download. Außerdem ist es ratsam bei der zuständigen Botschaft in Deutschland die genauen Richtlinien des Urlaubslandes zu erfragen.
Trotz der bürokratischen Hürden sollten sich Schmerzpatienten einen Tapetenwechsel gönnen. Denn die Distanz zum Alltag, die Erholung und der Kontakt mit anderen wirken sich positiv auf ihre Psyche und das körperliche Wohlbefinden aus. Und das wiederum verringert die Schmerzen.
1 Zu den Ländern des Schengener Abkommes gehören zur Zeit: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.


